Edlenherrschaft Broch Beorc: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Bedingt durch die besondere Aufgabe obliegt dem Edlen, anderenfalls seiner Vertreterin, besondere Rechte und Pflichten. So ist das Recht gegeben, beim Ruf zum Heerbann nicht weniger als vier Häupter zu entrichten. Dafür obliegt dem Lehen die Pflicht den Hekenreitern auf ihrem Umritt Speis, Trank und Obdach, sowie Unterstützung bei ihrer Aufgabe, zur Verfügung zu stellen. Eine weitere Pflicht sind regelmäßige Wachritte im Umland mit besonderem Augenmerk auf die Geschäftigkeiten der Andersweltlichen. Hinzu kommt die Pflicht bei Vorkommnissen aus der Feenwelt hinzugerufen werden zu können und mit Rat und Tat den betroffenen Vasallen bzw. dem Baronshof direkt zur Verfügung zu stehen. |
Aktuelle Version vom 16. November 2022, 21:25 Uhr
Region: | Heckenlande |
Edler: | Praiolynna von Hohenfels |
Familie: | Haus Hohenfels |
Verwaltung: | Ilea von Alvenbruck |
Residenz: | Broch Beorc |
Lehnsfolge: | Baron von Gemharsbusch |
Dient Haus: | Haus Bösenbursch |
Einwohner: | 125 |
Freie: | ausgewogen |
Tempel: | Praios (Schrein) |
Burgen: | Broch Beorc (12) |
Baronie: | Gemharsbusch |
Besonderes: | Große Feenhecke an der Grenze zu Winhall (bis 1040) |
Wohlstand: | (?) |
Angaben von: 1044
Kennziffer: ALB-V-06-E2
NSC-Lehen: Nein
Spieler: Hohenfels
Die Edlenherrschaft Broch Beorc ist ein Lehen der Baronin Praiolynna von Hohenfels. Das Lehen liegt in der Baronie Gemharsbusch im Grenzdreieck zu den Baronien Glydwick und Neuwiallsburg. Das Lehen ist seit 1034 an die Barone von Hohenfels zum "Schutz vor unheimlichen Bedrohungen aus der nahen Feenwelt“ vergeben. Weitere Details zu der Geschichte seit 1034 finden sich hier Broch Beorc.
Besonderheiten
Bedingt durch die besondere Aufgabe obliegt dem Edlen, anderenfalls seiner Vertreterin, besondere Rechte und Pflichten. So ist das Recht gegeben, beim Ruf zum Heerbann nicht weniger als vier Häupter zu entrichten. Dafür obliegt dem Lehen die Pflicht den Hekenreitern auf ihrem Umritt Speis, Trank und Obdach, sowie Unterstützung bei ihrer Aufgabe, zur Verfügung zu stellen. Eine weitere Pflicht sind regelmäßige Wachritte im Umland mit besonderem Augenmerk auf die Geschäftigkeiten der Andersweltlichen. Hinzu kommt die Pflicht bei Vorkommnissen aus der Feenwelt hinzugerufen werden zu können und mit Rat und Tat den betroffenen Vasallen bzw. dem Baronshof direkt zur Verfügung zu stehen.