Emersche Reichsreform (1022)

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Emersche Reichsreform
Gesetz
Region:
Gebiet: reichsweit
Im Jahr: 1021 B.F.
bis: 1022 B.F.
Beteiligte: gesamter Reichsadel
Gefolgt von: Ochsenbluter Urkunde (1029)
Reichsreform unter Emer von Gareth

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Auf dem Reichskongress 1021 auf Burg Mersingen wurde diese Reichsreform beschlossen. Zum 1. Praios 1022 (29 Hal) ist die Reform Reichsgesetz geworden.

Beschlüsse

Titelnachfolge

Rohaja von Gareth wird Königin Garetiens, Almadas, Darpatiens und des Kosch. Rohaja von Gareth soll nach dem Ritterschlag zur Kaiserin gekrönt werden.

Verkleinerung und Auflösung von Kanzleien

  • Die Kanzlei für das Kriegswesen wird dem Reichserzmarschall Leomar vom Berg unterstellt und nach Wehrheim verlegt.
  • Die Kanzlei für Reichsangelegenheiten und die Kanzlei für Diplomatische Angelegenheiten werden zur Allgemeinen Kanzlei unter Reichserzkanzler Hartuwal vom Großen Fluss.
  • Die Schatzkanzlei untersteht Reichserztruchseß Fingorn von Mersingen
  • Die Kanzlei für Scharmützel, Gestech und allerley Kurtzweyl bleibt bestehen.

Abschaffung der Reichsgaue

Die durch die die vergangene Reichsgrundreform unter Reto eingerichteten Reichsgaue werden abgeschafft. Die bisherigen Gaugrafen sind als Pfalzgrafen sind fürderhin vor allem für die Verwaltung der Kaiserlichen Pfalzen verantwortlich. In Albernia sind hiervon das Berngau und Tommelgau betroffen.

Aufhebung Kaiserlicher Kontrollen

Kontrolle und Aufsicht der Kaiserlichen Verwaltung bis hinunter zu Baron und Edlen wird zurückgenommen. Fürderhin wird der Ordnungsgemäße Weg von Baron über Grafen zu Provinzherren eingehalten.

Die Pfalzgrafen fungieren als Beobachter und ziehen den tafelzehnt für die kaiserliche Haushaltung ein.

Heimfall von Markgrafschaften

  • Heimfall der Mark Heldentrutz an Weiden
  • Heimfall der Mark Winhall an Albernia

Der Status von Winhall war an die Person des Raidri Conchobair gebunden, Winhall geht zurück an das Königreich Albernia, welches einen neuen Grafen benennt.

Veränderungen im Grafenkonvent

Könige und Herzöge dürfen am Grafenkonvent teilnehmen.

Reichsstädtebund

Bestätigung des Reichsstädtebunds