Baihir

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Ein Baihir ist eine traditionelle Versammlung Freier, die gemeinsam Rat halten. Die Tradition geht zurück auf die Zeiten der Machtübernahme der Flussleute nach dem Jahr 600 BF. Baihire gibt es in unterschiedlichen Formen, im Allgemeinen hat hier jeder teilnehmende Freie die Möglichkeit vor der Versammlung zu sprechen.

Eine spezielle Ausprägung ist der Baihir der Barone, welcher von Fürstin Sinjer ni Bennain eingeführt wurde. In dieser jährlich abgehaltenen Versammlung beraten die albernischen Barone den jeweiligen Fürsten.

Eine weitere bekannte Form ist der Große Baihir, welcher vom jeweiligen Fürsten nach Bedarf einberufen werden kann und dessen Teilnehmerschaft durch die jeweilige Situation bestimmt wird. Hier gilt, dass ein jeder Freie dem Albernia am Herzen liegt ungestraft das Wort erheben kann.

Ursprünglich galten Baihire als Herrschaftsinstrument der Flussleute und ihrer Verbündeten. Mit dem Ende der kaiserlichen Ägide hat sich dies geändert und die Idee des Baihirs hat sich als gesamtalbernische Tradition etabliert.

Als Beispiel für einen lokalen Baihir, der nicht durch die Krone einberufen wurde, kann der Baihir von Honingen im Jahr 1032 BF gelten. Damals zog Gräfin Franka Salva Galahan den Adel bezüglich einer Neubelehnung der Baronie Albentrutz zu rate.


Baihir der Barone

Diese Institution besteht seit Zeiten der Fürstin Sinjer ni Bennain, welche in den Jahren 785 bis 810 BF über Albernia herrschte. Die Versammlung wurde in Anlehnung eines unter den ersten Bennain-Fürsten bestehenden Kapitänsrats eingeführt. Die Versammlung bietet den Baronen des Landes die Möglichkeit den jeweiligen Fürsten zu beraten und Einfluss auf dessen Rechtsprechung zu nehmen. Weitere Einzelheiten sind auf der Seite Baihir der Barone zu finden.


Großer Baihir

Der Große Baihir wird durch den Fürsten nach Bedarf einberufen und befasst sich oft mit einer speziellen Problemsituation. Meist sind die Teilnehmer adlig, je nach Situation können aber auch nichtadlige Freie, z.B. Gelehrte, oder magisch Begabte, vertreten sein. Das erste Mal soll der Legende nach Niamad ui Bennain einen Großen Baihir einberufen haben, bevor er sich dem Altadel des Landes in einer Schlacht stellte. Auf Niamad soll die Regel zurückgehen, dass ein jeder Freie dem Albernia am Herzen liegt auf dem Großen Baihir ungestraft das Wort erheben darf.
Beispiele für Große Baihire sind der Baihir von Glydwick im Peraine 1027 BF der sich gegen den mit dunklen Feen paktierenden Baron Muiradh von Niamor-Jasalin wandte, sowie der Baihir von Bredenhag im Ingerimm 1023, auf welchem eine große Versammlung - in der sogar nicht-albernische Adlige vertreten waren - die Erhebung des Jast Irian Crumold in den Grafenrang beschloss.
Während der Baihir von Glydwick durch Aedan ui Bennain, dem Kanzler der damaligen Königin Invher ni Bennain geführt wurde, waren beim Baihir von Bredenhag sowohl Invher ni Bennain, als auch ihr Vater Cuanu ui Bennain zugegen.

Historie

  • 603: Großer Baihir vor der Schlacht von Orbatal
  • 1023: Baihir von Bredenhag
  • 1027: Baihir von Glydwick


Quellen

Aventurischer Bote 88, S.5
Erste Erwähnung "Der große Baihir ist auf den Rat der Kapitäne zurückzuführen der im Jahr 599 Niamad Bennain zum neuen Herrscher von Albernia wählte - und beim großen Baihir hat traditionsgemäß ein jeder dem Albernia am Herzen liegt eine Stimme." (Vorbereitender Artikel auf den AAK 2000)
Aventurischer Bote 152, S.11
Versammlung von "adligen Landherren, folglich den Baronen und Grafen".
Siebenwindküste S.60
Kurzbeschreibung
Siebenwindküste S.68
Detailliertere Beschreibung des Großen Baihirs als Adelsversammlung und Gleichsetzung der Seejunker mit Baronen.