Kyndocher Fähre

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Die Kyndocher Fähre verbindet die Stadt Kyndoch mit der in der nordmärkischen Baronie Kyndoch gelegenen Lagerstadt.

Um in Kyndoch eine Überfahrt zu kaufen, muss man im Fährhaus vor dem Kyndocher Tor das Fährgeld entrichten. Die Fährleute verlangen ein Entgelt von 1 Heller pro Bein sowie 2 Heller pro Rad, dann könnt Ihr auf die andere Seite übersetzen. Die Überfahrten beginnen im Hafen beim Gasthaus Flussvater. Die beiden Fährboote, die bis zu zwei kleine Fuhrwerke tragen können, legen dort an einem breiten Holzsteg an. Ein drei Personen hoher Mast trägt hier an Land ein Tau, an dem die Fähre mit zwei laufenden Seilen befestigt ist. Die Fähre muß nur die Taue am Boot passend einhängen, damit die Strömung des Flusses die Fähre auf die andere Seite schiebt. Jedesmal wenn sich ein Schiff mit hohen Aufbauten nähert, wird das Tragseil bis auf den Grund des Flusses abgesenkt.

Die Lagerstadt hat ihr eigenes Fährhaus.

Da die Lagerstadt offiziell auf nordmärkischen Boden liegt, hat die Reichsstadt eine besondere Übereinkunft mit dem Baron von Kyndoch getroffen. Händler die von der Reichsstraße zur Reichsstadt gelangen wollen oder umgekehrt entrichten trotz der Grenzüberschreitung nur einmal Zölle. Gleichermaßen unerfreut sind Markgraf und Herzog über die hierdurch entgangenen Einnahmen.