Diskussion:Weißengau

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Version vom 3. Mai 2013, 21:57 Uhr von Gerfin (Diskussion | Beiträge)
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Kann das ganze Ding hier noch auf die korrekte Seite Pfalzgrafschaft Weißengau professionell verschoben werden?--Gerfin 19:02, 13. Jul. 2012 (CEST)

Ja, technisch ginge das. Wobei ich eher für "Weissengau (Pfalzgrafschaft)" plädieren würde, denn von zwei oder drei Ausnahmen (in der Kategorie:Baronie) abgesehen tragen die meisten Lehen ihren Stand sozusagen im Nachnamen. --Osthagen 04:50, 13. Aug. 2012 (CEST)
Können wir gern so machen. Allerdings find ich diese Regelung fürs Artikelschreiben immer sehr umständlich da stets ein | gesetzt werden muss, sobald man den Namen einfach nur ausschreiben möchte.--Gerfin 21:57, 3. Mai 2013 (CEST)

Zur Geschichte

Hat wer noch Ideen, Verbesserungen wer in der Vergangenheit das Pfalzgrafenamt inne gehabt haben könnte?--Gerfin 17:02, 13. Jul. 2012 (CEST)

Die aktuelle Setzung besagt, dass die Pfalzgrafschaft erst 938 unter Kaiser Perval gebildet wurde und davor reguläre Baronie war - ebenso wie Flachstein mit Ausnahme eines Gebiets um Kyndoch, das als Stadtmark galt.--Gerfin 17:08, 13. Jul. 2012 (CEST)

Örtlichkeiten aus dem Garlischgrötzer Erbstreit

In der Liste, die in den Normarken veröffentlicht wurde, und welche die umstrittenen früheren Besitzungen und Rechte der Grafen von Grötz benennt, findet sich zur "Baronie Weißengau" (damals noch nicht Kaiserpfalz) der folgende Eintrag: In der Baronie Weißengau: Gut Großgrötzenklipp und alle Höfe, die ihm lehnspflichtig sind, dazu das Dorf Brackenteich und den Brackenweiher. Ich finde, diese Örtlichkeiten sollten wir in die Beschreibung des Lehens aufnehmen, wobei ich für das Gut Großgrötzenklipp vorschlage, dass es sich heute um eine Domäne handelt, die der Pfalzgräfin direkt untersteht und durch einen Vogt verwaltet wird.--Windwanderer 17:44, 10. Aug. 2012 (CEST)

Antwortgedanken siehe hier. --Gerfin 12:46, 19. Aug. 2012 (CEST)

Rechtliches

"Zwar untersteht das Lehen als reichsunmittelbare Pfalzgrafschaft direkt der Kaiserin, wird sowohl geografisch als auch lehensrechtlich jedoch auch der Markgrafschaft Windhag zugerechnet." Diesen Satz habe ich geändert, weil er bedeutet, dass die Kaiserin Untertanin des Markgrafen wäre. Als Krongut untersteht sie eben direkt dem Kaiserhaus und ist abseits der üblichen Lehenspyramide. Das ist es, was Reichsunmittelbarkeit bedeutet. --Gerfin 14:10, 18. Okt. 2012 (CEST)

"Hervorgegangen ist das Lehen aus der früheren Grafschaft Grötz, welche als Lehen der Familie Garlischgrötz in den Nordmarken infolge der Unabhängigkeit des Lieblichen Feldes 752 BF aufgelöst wurde. Damit wurde die Baronie Weißengau kaiserliches Lehen, während Widdernhall und Fuchsgau dem Herzog der Nordmarken zufielen. Als unter Kaiser Hal die Markgrafschaft Windhag geschaffen wurde, um den Unterhalt des kostspieligen Flottenhafens Harben zu sichern, wurde die nunmehrige Pfalzgrafschaft Weißengau zum nominellen Bestandteil der neuen Markgrafschaft, weshalb ein nicht unbeträchtlicher Teil der Steuern des Lehens nicht direkt nach Gareth, sondern nach Harben fließt. So kommt es, dass Kaiserin Rohaja als Lehensherrin des Markgrafen Cusimo von Garlischgrötz als Baronin von Weißengau gleichzeitig auch seine Vasallin ist. Auch die kaiserliche Pfalzgräfin Franka Ulfahan ist damit als Vertreterin der Kaiserin vor Ort Dienerin zweier Herren." Ich weiß ja nicht, wer auf diese Idee gekommen ist, aber sie macht keinen Sinn. Erstens macht das Lehen kräftig Minus und zweitens könnten höchstens die Einnahmen (die es nicht gibt) auf Zeit hinaus dem Markgraf geschenkt worden sein. Aber dass die Kaiserin Untertanin eines ihrer Vasallen sein sollte, ist ein Skandal und eine Aufhebung des Lehnswesens an sich. Vielleicht stehen hinter dieser aberwitzigen Konstruktion Gedanken, die ich nicht durchschaue, aber dann kann ich ja noch eines besseren belehrt werden. Meiner Meinung nach geht das so gar nicht. Daneben sind die historischen Angaben bereits überholt, weswegen der ganze Absatz rausgenommen wurde.--Gerfin 15:20, 18. Okt. 2012 (CEST)