Reichsunmittelbarkeit

Aus WindhagWiki
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In der Markgrafschaft Windhag gibt es vier reichsunmittelbare Verwaltungseinheiten. Die Reichsstadt Kyndoch mit dem Reichsland Flachstein, Reichsland Wettershag und die Pfalzgrafschaft Weißengau.

De iure ist das Wort des Markgrafen in diesen vier Verwaltungseinrichtungen nicht bindend, da sie dem Kaiserhaus Gareth direkt unterstehen. Sie befinden sich damit außerhalb der Lehenspyramide. Verwaltet werden sie durch Stadtmeister, Vögte oder Pfalzgrafen - Ämter, die allesamt nicht erblich sind.

Die Reichsunmittelbarkeit macht sich besonders bei der Steuerabgabe und der Heeresfolge bemerkbar, die üblicherweise unabhängig von den Provinzherren abgewickelt werden.

Als freie Reichsstadt genießt Kyndoch sogar Abgabenfreiheit, eigene Gerichtsbarkeit und Heerwesen und damit die juristische Unabhängigkeit vom Willen der Kaiserin. Selbstverständlich sehen sich die Kyndocher aber als getreue Untertanen Gareths - so lange es nicht ans Geldsäckel oder um den eigenen Hals geht.