Landwehr

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Mit der albernischen Landwehr stellen die Freien des Landes bei Bedarf geachtete Armeeverbände.


Der Begriff Landwehr bezeichnet jene Armeeverbände des Mittelreichs, die erst im Falle eines kriegerischen Konflikts von den Provinzherrschern ausgehoben werden.

In Albernia dienen bei Bedarf die Freien des Landes auf diese Art ihren Lehnsherren. Da sie nach der Lex Rondraria Alberniensis berechtigt sind Waffen zu führen, erwartet man dabei meist, dass sie mit der eigenen Ausrüstung in den Kampf ziehen. Dies macht die Aufstellung der Landwehr für die ausführenden Barone und Baroninnen erschwinglicher; nur Feldzeichen und ggf. Waffenröcke und leichte Rüstungen müssen gestellt werden.

Die albernische Landwehr stellt im Schwerpunkt Langbogen-Schützen, weiterhin leichte Infanterie. Die Schützen sind weithin als besonders kampfstark geachtet; ein Ruf, den sie sich in diversen Schlachten für das Reich hart erworben haben.