Lex Rondraria Alberniensis

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Die Lex Rondraria Alberniensis räumt den Freien Albernias sei Jahrhunderten das Recht ein, Waffen und Rüstung zu tragen.


Fürstin Selma Bragold erließ um 700 v.BF die Lex Rondraria Alberniensis in Erinnerung an den Kampf gegen die Orks. Nach diesem Gesetz ist es der Freien Albernias verbrieftes Recht Waffen und Rüstung zu tragen:

"So sey hirmit beschlossen, das es jeden fryen Mannes und jeder fryen Faue gutes Recht sey, eine Wappnung zu füren, wie es der Herrin Rondra wohl gefaellet und es seyt alters her Brauch."

Dieses Recht umfasst weitgehend alle Rüstungen und Waffen, mit Ausnahme der Armbrust, die nicht Rondra-gefällig ist, und der langen Klingen, welche den Rittern und Kriegern vorbehalten sind.

Das Recht ein Wappen zu führen verbleibt natürlich beim Erbadel und Ritterstand, das altertümliche Wort Wappnung in der Gesetzesrolle darf hier nicht fehlinterpretiert werden.