Alte Familien

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Als Alte Familien werden jene Familien bezeichnet, welche bereits seit Urzeiten im Windhag ansässig sind, zumeist bereits seit der Erschließung des Landes. Für gewöhnlich wird hierbei nicht zwischen adligen und gemeinen Familien unterschieden (ausser von Seiten der Adligen natürlich).

Die Alten Familien stehen im Gegensatz zum Neuen Adel, jenen Adligen, welche ihr Lehen erst in den letzten Jahrhunderten erhalten haben (oft als "Strafbeförderung"). Für gewöhnlich wird auf jene "Nachgekommenen" abschätzig herabgeblickt (auch wenn kein Bürgerlicher einer Alten Familie dies seinem Lehnsherrn erzählen würde!).

Da sich die Landbevölkerung im Windhag fast ausschließlich aus den Sippen zusammensetzt, stellen diese abseits der Städte eine Parallelgesellschaft zum Lehenswesen dar. An vielen Orten gilt der Bevölkerung das Wort des Sippenführers mehr als das des "dahergelaufenen" Barons. Grundsätzlich ist der neue Adel darauf angewiesen, sich mit den Sippen zu verständigen, während er mancherorts froh ist, wenn ein Minimum an Abgaben rechtzeitig geliefert wird. An die Stelle des mittelreichischen Rechts tritt in den entlegenen Regionen des Windhags meist das uralte Sippenrecht.

Die Angehörigen der gemeinen Windhager Sippen blicken oft abschätzig auf die Lage der Bauern anderswo im Mittelreich, die oft nicht mal richtige Familiennamen haben. De iure befinden sich zwar manche Angehörige der Sippen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Lehnsherren, ähnlich der Leibeigenschaft - de facto wird aus diesem Verhältnis durch den Zusammenhalt der Sippe oft aber ein Status, den freie Bauern anderswo genießen.


Bekannte Alte Familien sind unter anderem: