Ritterstand in Albernia

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Neben den traditionellen Werten und Tugenden, die man mit dem Stand des Ritters verbindet, gehen mit diesem Titel auch bestimmte Rechte und Pflichten einher. Diese sind oft mit schnödem Silber verbunden, was vielen ritterbürtigen jungen Niederadligen, aber auch manchem zweit- oder drittgeborenen Baronsspross den erstrebten Stand verwehrt, da es schlicht an den erforderlichen Mitteln fehlt. Die folgende Ausarbeitung soll einen Blick auf Freud und Leid des Ritterstandes und den steinigen Weg dorthin werfen.

Für die Namensgebung des Adels siehe - Traditionen der Namensgebung im albernischen Adel.

Ursprünge des albernischen Rittertums

Aus den Wirren der Dunklen Zeiten stieg der Rondrakult erstarkt empor, nicht zuletzt durch das Wirken der streitbaren Stepahan. Dieser Glauben bot ein fruchtbares Feld für die Idee des Rittertums, das auch durch Einflüsse aus dem Herzen des Reiches in der Zeit der Ulaman entstand und unter den noblen Häusern schnell große Verbreitung fand. Manch große Familie vermengte die sich nun nach und nach entwickelnde Tradition mit regionalen Eigenheiten. So ist zum Beispiel das Rittertum der Fenwasian heute noch durch boronische Einflüsse geprägt. Unter den am Großen Fluss sesshaft gewordenen Ahnen der Thorwaler fand das Rittertum jedoch für lange Zeit kaum Anklang. Erst lange nach der Machtergreifung der Bennain, unter dem Fürsten Thorn ui Bennain, begann sich dies zu ändern. Heute reiten Ritter aus den Häusern Bennain oder Llud mit dem gleichen Stolz auf die Turnierbahn wie ihre Standesgenossen aus den Häusern Herlogan oder Crumold. Die unterschiedliche Herkunft ist ihnen jedoch durch Lebensart und Kampfstil oft allzu gut anzumerken.

Ausprägungen des albernischen Rittertums

Man kann zwischen zumindest zwei verbreiteten Ausprägungen des albernischen Rittertums unterscheiden, denen viele Ritter nachstreben. Dem Weg des alten Blutes hängen vor allem Angehörige alter Häuser und ihre Bundgenossen an. Dieser Pfad repräsentiert ein sehr konservatives Rittertum, das hohen Wert auf Ehre und Tugend legt. Bereits als Edelknaben und -jungfern erlernen die angehenden Ritter das Musizieren und es gilt als Zierde der Ritter, wenn sie die alten Weisen und Sagen mit wohltönender Stimme vorzutragen vermögen. Insbesondere die hohe Minne genießt unter Rittern des alten Blutes großes Ansehen. Gern wählen sie als Stellvertreter, um deren Gunst sie durch Taten und in Liedern werben, mystische Wesen wie Feen oder den Flussvater. Nicht selten ist die ritterliche Tradition auf unheimliche Art und Weise mit den uralten Mysterien der verschiedenen albernischen Regionen verwoben. Wenn unheimliche Mächte die Achtung uralter Bünde einfordern, gilt es zwischen dem Wohl des Volkes und dem langfristigen Bestand der Herrschaft abzuwägen. Dem einfachen Volk erscheinen diese Ritter darum oft unnahbar und streng. Obwohl auch ihnen der Schutz der Schwachen als Tugend gilt, machen sie sich doch mit den einfachen Leuten nicht gemein. Aber die Anhänger dieses Weges verschließen sich nicht allen Neuerungen. So hat mittlerweile der Anderthalbhänder, als Königin der Klingenwaffen, dem althergebrachten Zweihänder vielerorts den Rang abgelaufen.

"Mit hoch erhobener Lanze wachte Branwen von Heckendorn - vom Rücken ihres stolzen Rosses aus - über das Land ihrer Ahnen. So stand sie weithin sichtbar, als die über Generationen weitergegebene Rüstung der Reckin unter Praios' Antlitz in ehrwürdigem Glanz erstrahlte."

Dem Pfad des Flussdrachen neigen vor allem die Angehörigen der ursprünglich thorwalstämmigen Familien und ihre Verbündeten zu. Diese Schule vereinigt die Tugenden des alten Rittertums mit dem entschlossenen Tatendrang jener Flussleute, die einst die Herrschaft über Albernia an sich rissen. Der Flussdrache liebt die Sagen und Legenden der albernischen Lande, sowie das Bardenspiel - in jener frechen Ausprägung, die sich seit dem Siegeszug der Bennain über Albernia verbreitet hat. Nicht selten versteht sich ein solcher Ritter selbst in der Kunst der Barden. Nach der althergebrachten Minne und der tugendhaft besungenen Liebe zu Unerreichbarem steht ihm jedoch selten der Sinn. Der Flussdrache achtet sein Volk und dieses folgt ihm aus Dankbarkeit treu ergeben. Der Ritter muss sich stetig als würdig erweisen, um in den Augen der donnernde Rondra und des launischen Efferd mit Wagemut zu bestehen. Von den unheilvollen alten Mächten des Landes aber hält er sich fern und auch der Magie steht er mit Misstrauen gegenüber. Der Ursprung dieser Geisteshaltung mag noch aus Zeiten herrühren, in denen Niamad ui Bennain und seine Kameraden gegen die Magiertyrranei aufbegehrten. Neben dem standesgemäßen Langschwert weiß der Flussdrachen auch die traditionelle Kriegsaxt mit tödlichem Geschick zu schwingen.

"In der Schildmauer, Seite an Seite mit den Kampfgefährten, fühlte sich Wulfric ui Riunad wohl. Und während er seine Klinge noch lauernd in der Faust wog, erschallte ein kühnes Lied von seinen Lippen, das schiere Furcht in die Glieder seiner Gegner fahren ließ."

Ausstattung des Ritters

Rüstung:

Ein Ritter muss sich eine Gestechrüstung leisten können, um am Tjost im Turnier teilzunehmen. Ob er mit dieser auch in den Krieg zieht, bleibt ihm überlassen, aber zumindest eine Kettenrüstung und einen Helm sollte er ins Feld führen können.

Waffen:

Die traditionelle Waffe des Ritters ist das Langschwert. Da mittlerweile auch Krieger und Schwertgesellen Langschwerter führen dürfen, ist es zwar nicht mehr alleine dem Ritterstand vorbehalten, aber auch ein Langschwert kostet teures Silber. Ebenso wie Lanzen und Schilde.

Ritterpferde:

Ein Ritter muss in der Lage sein, drei Pferde zu unterhalten. Das Streitross kommt nicht als Reitpferd für längere Strecken zum Einsatz, sondern in der Schlacht und beim Turnier. Für die Reise besitzt der Ritter daher ein edles Reitpferd, das häufig aufgrund der größeren Bequemlichkeit die Gangart Trendeln beherrscht. Zuletzt braucht ein Ritter für Rüstung, Lanze und weitere Ausrüstung noch ein Packpferd.

Der Weg zur Ritterschaft

Die Ausbildung:

Die Ausbildung zum Ritter zieht sich über mindestens zwölf lehrreiche Jahre und gliedert sich in vier Teile:

Erstens: Der Pagendienst als Edelknabe oder Edeljungfer ab dem 8. oder 9. Lebensjahr bei einem Herrn über sechs Jahre hinweg. In dieser Zeit werden dem Zögling höfisches Benehmen, das Musizieren, die Schreibkunst und neben körperlicher Ertüchtigung auch erste Kampffertigkeiten beigebracht. Diese Zeit endet mit der feierlichen Übergabe eines Kurzschwerts durch die Schwerteltern.

Zweitens: Der Knappendienst als Schildknappe oder Schildmaid ab dem 15. Lebensjahr bei einem Herrn über sechs Jahre hinweg. Nur ein Ritter hat das Recht einen Schildknappen oder eine Schildmaid auszubilden. Gleichzeitig muss er auch in der Lage sein, den Zögling auszurüsten und zu unterhalten. In diesen Jahren wird die höfische Ausbildung erweitert und der Zögling vor allem im Waffenhandwerk unterrichtet. In Albernia ist es gemeinhin üblich, die eigenen Sprösslinge für Pagen- und Knappendienst an jeweils unterschiedliche Höfe befreundeter Adliger zu senden.

Drittens: Die ehrenvolle Beendigung der Knappschaft durch den Ausbilder, der dem Knappen seine Empfehlung für den Ritterstand ausspricht. Dies kann frühestens mit Beendigung des 20. Lebensjahres geschehen. Es folgt die feierliche Überreichung von Gurt und Schwert in die Hände des Knappen durch den Schwertvater oder die Schwertmutter. Der ehemalige Knappe ist nun ein Edelknecht, die Schildmaid eine Edelmagd.

Viertens: Die Erklärung des Edelknechts, dass er die Empfehlung seines Schwertvaters annimmt und nach sorgfältiger Abwägung bereit ist, die Bürde des Ritterstands zu tragen. Dieser Erklärung folgt der von den Schwerteltern geleitete, ritualisierte Ritterschlag. In diesem regional sehr unterschiedlich zelebrierten Ritual findet für gewöhnlich das vorher überreichte Schwert seine Verwendung. Auch eine durchwachte Nacht gehört sehr häufig zur Zeremonie. Zum Abschluss der Zeremonie umgürtet der Schwertvater oder die Schwertmutter in der Regel den nun zum Ritter erhobenen Zögling mit dem vorher überreichten Schwertgurt.

Tradition: Manch wohlhabende Schwerteltern schenken ihren Zöglingen zur Beendigung der Knappenzeit gern einen Schwertgurt, der an Schnalle oder Leder mit dem Wappenbild des Ausbilders geschmückt ist. Dieser Gurt wird von Edelknechten und Rittern nicht selten mit Stolz, noch über Jahre hinweg, getragen.

Kosten der Ausbildung

Die Kosten der Ausbildung, inklusive der Verpflegung und Ausrüstung von Edelknaben, Edeljungfern, Schildknappen und Schildmaiden werden durch den ausbildenden Ritter, Schwertvater oder Schwertmutter genannt, getragen. Einen Knappen ausbilden zu dürfen ist eine Frage des Ansehens und in vielen Fällen sogar eine Ehre. Die adlige Gesellschaft erwartet, dass ein gestandener Ritter regelmäßig neue Knappen heranzieht. Im Angesicht der dadurch drohenden Kosten, mag schon so mancher Edelknecht davor zurückgeschreckt sein, den Ritterstand anzunehmen.

Ritterschlag

Dieser letzte Schritt zum Ritter vollzieht sich in sehr unterschiedlicher Ausprägung, folgt jedoch meist dem gleichen Muster. Die Zeremonie des Ritterschlags hat regionale und manchmal auch familiäre Besonderheiten, die teilweise über Jahrhunderte gewachsen sind.

Es gibt den schnellen Ritterschlag, wenn auf die Empfehlung der Schwerteltern, den Ritterstand anzunehmen, umgehend die Annahme des Zöglings erfolgt. So kann z.B. vor oder nach einer Schlacht, als Ehrbekundung für den Knappen, der sich heldenhaft bewährt hat oder dies nach Überzeugung des Schwertvaters oder der Schwertmutter noch tun wird, der Ritterschlag erfolgen. Hierbei wird aber nach Möglichkeit durchaus das vollständige Ritual inklusive Nachtwache vollzogen. Der Ritterschlag kann auch auf dem Sterbebett des Ausbilders erfolgen, sofern dies dessen - womöglich letzter - Wille ist. In diesem Fall wird das Ritual gezwungenermaßen auf das Mögliche reduziert.

Eine Besonderheit ist die Erhebung in den Ritterstand ehrenhalber, welche höhere Adlige auch aussprechen können, ohne dass der Geehrte eine Knappschaft durchlaufen haben muss. Solche Erhebungen werden eher selten durch ausschweifende Zeremonien begleitet. Zudem sind diese Ehrenritter bei den Vertretern des alten Ritterstands nicht gern gesehen, da sie in ihren Augen die uralte Tradition untergraben.

In der normalen Lebenswelt der Adelsfamilien erfordern die gesellschaftlichen Umstände aber meist einen anderen Ablauf. Der Abkömmling einer Lehen haltenden Familie sieht sich gezwungen, seinen Schritt in den Ritterstand mit den Freunden seines Hauses, den Vasallen der Familie und dem Lehensgeber zu feiern. Dies führt dazu, dass der Verabschiedung aus dem Knappenstand schon bald die Einladung der Freunde und Bekannten zur Zeremonie des Ritterschlags folgt. Diese Feierlichkeit findet dann meist auf dem eigenen bzw. elterlichen Gut statt.

Rittertum als Dienst an Rondra: Das Ritual des Ritterschlags ist ein Dienst an Rondra. Einen Knappen auszubilden und schließlich für den Ritterstand zu empfehlen, ist eine Wohltat in den Augen der göttlichen Leuin. Es ist darum üblich die Empfehlung der Kirche mitzuteilen. Das Gleiche gilt auch für den Ritterschlag als solchen. Im Idealfall ist ein Rondrageweihter Zeuge von Empfehlung und Ritterschlag. Der Rondra-Tempel von Havena hält ein Archiv des Ritterstands, in welchem jede Empfehlung, jeder Ritterschlag, sowie öffentlich gewordene Wohl- und Missetaten der albernischen Ritter festgehalten werden. Aufgrund der schrecklichen Flut ist das Archiv nur bis in das Jahr 735 BF lückenlos erhalten. Von den Zeiten davor finden sich nur noch Fragmente.

Kosten des Einstiegs in den Ritterstand

Die umfangreichen Anschaffungen, die einem Ritterschlag folgen, seien es Rüstungen, Waffen oder Pferde, sind durch den Zögling und dessen Familie zu tragen.

Bereits die Bewirtung der Gäste zur Feier anlässlich des Ritterschlags kann sehr kostspielig sein. Zudem wird erwartet, dass sich der frisch erhobene Ritter sogleich mit seinen Standesmerkmalen wie der schweren Rüstung und edlen Pferden präsentiert. Um ausufernden Bewirtungskosten zu entgehen, ist es nicht unüblich, dass mehrere Edelknechte ihren Ritterschlag gemeinsam zelebrieren. Die gesellschaftlichen Ansprüche steigen mit dem Titel der Familie, sind jedoch auf dem Rang von traditionsreichen Rittergeschlechtern bereits so streng, dass ein Zweitgeborener, der nicht damit rechnen kann das elterliche Gut zu erben, nicht selten auf den Ritterschlag verzichtet. Die adlige Gesellschaft erwartet, dass sich der Ritter standesgemäß präsentiert. Ein ritterliches Kind, das nicht in der Lage ist mindestens drei gute Pferde zu unterhalten, ist eine Schande für sein Haus. Ein Junker der seinen drei Kindern zum Rittertitel verhilft, von denen sich dann aber zwei in nur notdürftig geflickte Kettenhemden kleiden, wird zweifelsohne zum Gespött seiner Nachbarn. So ist es gar nicht ungewöhnlich, dass allein der Einstieg in den Ritterstand Kosten in Höhe von 1000 Dukaten oder mehr verursachen kann.

Diese Zwänge führen dazu, dass eine größere Zahl von Knappen nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung niemals den Ritterstand annimmt. Sie bleiben Edelknechte und sind als hervorragend ausgebildete Kämpfer in den Garden der Adelshöfe sehr begehrt. Um die finanziellen Hürden zu umschiffen, beschließt manch junger Ritter sich einem Herrn als Dienstritter anzudienen. Auf diese Weise gerät der junge Ritter jedoch in die Abhängigkeit von seinem Gönner und ist oft auf Jahre hinweg in Dienstverpflichtungen gebunden.

Die Arten des Rittertums

Regierende Ritter

Ein Ritter, der mit seinem eigenen Stück Land belehnt ist und mit den Einnahmen aus diesem seinen Lebensunterhalt bestreitet (bzw. bestreiten muss), ist ein regierender Ritter. Das besagte Land ist in den meisten Fällen die Gabe eines höher stehenden Lehensherren. Der Ritter steht darum in der Pflicht, diesem mit Ratschlag und Tatkraft zur Seite zu stehen und auch an der Spitze einer eigenen Ritterlanze seines Lehnsherren Ruf in den Kampf zu folgen. Meist ist die Ausbildung eines Nachkommen zum Ritter Bedingung zum Erhalt des Lehens in der folgenden Generation. Seine Ausstattung muss der regierende Ritter aus den Mitteln seines Lehens selbst tragen.

Dienende Ritter

Lange nicht jeder Ritter kann ein Lehen sein Eigen nennen. Tatsächlich stellen die dienenden Ritter sogar die größte Gruppe der Ritter. Sie stehen in den Diensten eines Lehnsherrn und sind dessen verlängerter Waffenarm. Damit ist es auch die Aufgabe des Lehnsherrn für den Unterhalt seiner dienenden Ritter zu sorgen.

Fahrende Ritter

Fahrende Ritter leben nicht am Hof eines Adligen. Hierunter fallen nicht nur junge Ritter, die während ihrer Heckenzeit umherziehen, und solche, die sich keinem Herrn verpflichtet haben, sondern durchaus auch Ritter, die bereits einem Herrn die Treue geschworen haben, aber dennoch keine dienenden Ritter sind. Allerdings müssen sich auch fahrende Ritter ihren Lebensunterhalt verdienen.

Edelknechte

So mancher Knappe bleibt nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung aus finanziellen Gründen ein Edelknecht, bzw. eine Edelmagd, da es am nötigen Silber fehlt, um auf Dauer das Leben eines Ritters zu führen. Manche kommen mit der Zeit zu Wohlstand und wagen schließlich doch noch den Schritt in den Ritterstand, andere können oder wollen dies nicht vollbringen.

Lebensart des Ritters

Tugend und Ehrenhaftigkeit

Der Ritter sollte stets bemüht sein, durch ehrenvolle Taten sein Ansehen zu mehren. Zudem steht ihm ein tugendhafter Lebenswandel im Sinne der zwölfgöttergefälligen Tugenden gut zu Gesicht.

Heckenzeit oder Aventurie

Es ist üblich, dass ein frisch bestallter Ritter in die Welt hinaus reist, um Erfahrungen zu sammeln. Diese Zeit nennt man gemeinhin Heckenzeit oder Aventurie. Sie beträgt zumindest ein Jahr, manchmal auch mehr. Diese Tradition wird vor allem von den Sprössen regierender Ritter wahrgenommen. Ritter, die sich zur Finanzierung ihres Ritterschlags in den Dienst eines Gönners verpflichten mussten, können sich den Luxus des freien Reisens meist nicht erlauben.

Turnierfreuden

Eine Möglichkeit zu schnellem Wohlstand zu kommen, wenn auch eine recht risikoreiche, bieten die über weite Teile des Jahres in verschiedenen Regionen des Landes stattfindenden Turniere. Bereits die Einschreibung in ein solches ist meist mit klingender Münze zu bezahlen. Traditionell erhält der Gewinner im Tjost das Pferd und die Rüstung des unterlegenen Gegners, welche dieser bei ihm dann später auslösen kann. Überwiegend wird vom Turnierveranstalter ein Betrag zur Auslösung festgelegt. Doch auch dieser ist nicht gerade leicht aufzubringen, sodass bei weitem nicht jeder Ritter durch die Teilnahme an Turnieren sein Glück macht. Stattdessen rutschen nicht wenige auf diesem Weg in bittere Armut und sind fortan kaum noch in der Lage, sich ein standesgemäßes Ritterleben zu erhalten. Auf Turnierveranstaltungen gibt es Wettstreite, die auch Edelknechten offenstehen, darunter meist die Duelle mit leichten und schweren Handwaffen, sowie der Buhurt. Der Tjost bleibt jedoch dem Ritterstand vorbehalten.

Nähere Informationen finden sich hier: Ritterliche Turniere in Albernia.

Eine Auflistung wichtiger albernischer Turniere findet sich bei den albernischen Festen und Bräuchen.

Kriegsdienst:

Ein Ritter darf und muss im Kriegsfall eine Ritterlanze ins Gefecht führen. Auch diese Gruppe aus zumeist 4 Leuten, muss unterhalten werden.

Kosten

Langschwert = 200 S
Holzschild = 50 S
Turnierlanze = 30 S
Turnierrüstung = 3000+ S
Kriegslanze = 100 S
Kettenrüstung = 250 S
Packpferd = 750 S
Reitpferd = 900+ S
Streitross = 1500+ S
Pferdefutter = 2+ S pro Pferd im Monat
Hufschmied = 18 S pro Pferd alle 2 Monate