Richtlinien zur Handhabung von SC und NSC

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Spielelemente wie Charaktere und Lehen werden als SC (Spielern zugeteilt) und NSC (vom Kanzler verwaltet) gekennzeichnet. Die folgenden Richtlinien sollen die Handhabung von SC- und NSC-Elementen regeln.


Allgemeine Regeln

  • Nur der Kanzler ändert den Status von Spielelementen von NSC auf SC.
  • Charaktere im Grafenrang oder höher sind generell NSC und dem Kanzler zugeteilt.
  • Ein Spieler kann jeweils eine Baronie als SC-Lehen, bzw. einen Baronieführenden Charakter als SC führen.
  • Ein Spieler kann mehrere als SC gekennzeichnete Niederadelslehen führen.
  • Es werden im Regelfall nicht mehr als ein Niederadelslehen pro Spieler in einer NSC-Baronie vergeben.
  • Spieler können die ihnen zugeteilten Lehen nicht ohne Zustimmung des Kanzlers an andere Spieler weitergeben.
  • Wenn Spieler aus dem Spiel ausscheiden, wandeln sich von ihnen betreute Spielelemente zu NSC. Sind Niederadelslehen innerhalb einer Spielerbaronie betroffen, dann fallen die jeweiligen Lehen an den Spielerbaron.
  • Im Zweifelsfall hat das Briefspiel-Kalendarium Vorrang vor Einträgen in der Provinz-Wiki.


Charaktere

  • Ist ein Charakter als SC gekennzeichnet, dann wird das Schicksal des betreffenden Charakters vom betreuenden Spieler bestimmt.
  • Spieler, denen ein Lehen zugewiesen ist, können in diesem Spielbereich zusätzliche eigene Charaktere schaffen, solange sich dies im angemessenen Rahmen bewegt. Solche Charaktere sind ebenfalls SC der betreffenden Spieler.
  • Spieler können eigene SC an andere Spieler weitergeben, z.B. im Rahmen einer Hochzeit zwischen Spielercharakteren. Solche Charaktere werden SC des anderen Spielers. Lehensführer und Lehenserben dürfen nicht an andere Spieler weitergegeben werden.
  • Ein Spieler kann Mitspieler an eigenen SC beteiligen. Solche Mitspieler können dann die Charakterentwicklung in Absprache mit dem Spieler voranbringen. Ein Spieler kann eine solche Beteiligung auch wieder auflösen. Der Charakter bleibt SC des Spielers.
  • Ist ein Charakter als NSC gekennzeichnet, dann wird das Schicksal des betreffenden Charakters vom Kanzler bestimmt.
  • Der Kanzler kann Spieler an NSC beteiligen. Solche Spieler können dann die Charakterentwicklung in Absprache mit dem Kanzler voranbringen. Der Kanzler kann eine solche Beteiligung auch wieder auflösen. Der Charakter bleibt NSC des Kanzlers.


Familien

  • Familien haben keine SC/NSC Kennzeichnung
  • Ist ein Familienoberhaupt einem Spieler als SC zugeteilt und kein weiterer Spieler in der Familie involviert, dann kann der Spieler auch die Familienpolitik insgesamt entwickeln.
  • Sind mehrere Spieler an einer Familie beteiligt, dann müssen sie sich untereinander absprechen.
  • Wird einem Spieler ein Lehen zugeteilt, dann sollte dieser im Idealfall auch das Schicksal der Familie des Lehensführers, bzw. des betreffenden Familienzweigs bestimmen.


Lehen

  • Ist ein Lehen als Spielerlehen gekennzeichnet, dann wird das Schicksal des betreffenden Lehens und der darin existierenden Charaktere, so sie nicht explizit in der Hand anderer Spieler oder des Kanzlers sind, vom betreuenden Spieler bestimmt.
  • Handelt es sich bei dem Spielerlehen um eine Baronie, dann gehören im Normalfall alle dazugehörigen Niederadelslehen auch als SC-Lehen zum Spieler.
    • Dies kann anders sein, wenn es schon bei der Belehnung so zwischen Kanzler und Spieler besprochen wird. Dann kann eines oder mehrere Unterlehen NSC-Status haben oder anderen Spielern zugeteilt sein.
    • Es ist möglich zu einem späteren Zeitpunkt, in Einvernehmen zwischen Spieler und Kanzler, Unterlehen einer Baronie an andere Spieler zu vergeben (siehe unten).
    • In einer eigenen Spielerbaronie können neue Niederadelslehen geschaffen werden, solange sich dies im angemessenen Rahmen bewegt. Hierzu ist mit dem Kanzler Rücksprache zu halten, damit diese in der Liste der Albernischen Lehen aufgenommen werden können.
  • Die Charaktere innerhalb eines Spielerlehens sind SC des jeweiligen Spielers. Ausnahme sind Bewohner von Unterlehen, die anderen Spielern zugeteilt sind, oder als NSC-Lehen gekennzeichnet sind.
  • Ist ein Lehen als NSC-Lehen gekennzeichnet, dann wird dessen Schicksal vom Kanzler bestimmt.
    • Eine NSC-Baronie kann Spielerlehen enthalten. Hier bestimmt der Kanzler die Entwicklung auf Ebene der Baronieführung und enthaltener NSC-Niederadelslehen.
  • Ist ein Lehen als NSC gekennzeichnet, dann ist auch der lehenführende Charakter ein NSC.


Belehnung von Spielern durch Spieler

  • Auf Baronieebene ist die Unterbelehnung von Niederadelsgütern an Mitspieler als SC möglich. Dies muss aber zwecks Aktualisierung des Kalendariums dem Kanzler zur Kenntnis gegeben werden. Es sollte nicht mehr als ein Niederadelslehen an den gleichen Spieler gegeben werden.
    • Die neu belehnte Person kann im folgenden das Schicksal des ihr zugeteilten Lehens selbst bestimmten.


Heirat und Nachkommen

  • Die Heirat zwischen Spielercharakteren und NSC ist zwischen Spielern und Kanzler abzuklären. Bei so einer Heirat wandelt sich der jeweilige NSC in der Regel zu einem SC des Spielers, es sei denn es wird zuvor anderes abgesprochen.
  • Bei einer Heirat zwischen zwei Spielercharakteren, besprechen die Spieler wie mit den jeweiligen Charakteren zu verfahren ist.
    • Um späteren Streit zu vermeiden wird empfohlen, das sich die beteiligten Spieler darauf einigen, dass ein Spieler beide Ehepartner maßgeblich führt.
  • Die Nachkommen eines lehenführenden Charakters werden dem Betreuer des lehenführenden Charakters zugeteilt. Erfordern komplizierte Erbsituationen zwischen Spielern andere Lösungen, wird dies mit dem Kanzler besprochen.