Lyllsteiner Akkord

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Lyllsteiner Akkord
Vertrag
Region: Honinger Land
Gebiet: Grfs. Honingen
Baronie: Lyngwyn
Ortschaft: Lyllstein
Im Jahr: 1036 B.F.
Epoche: Gegenwart
Beteiligte: Haus Helman, Hjalbin Reochaid Helman, Reto Gerbald Helman
Gefolgt von: Schwerter von Lyngwyn
Regelung der Stellung zwischen dem Familienoberhaupt des Hauses Helman und Lehnsnehmern. Wird Ende 1039 anlässlich der Rückeroberung der Baronie Ostend ergänzt.

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Der Lyllsteiner Akkord wurde 1036 auf der gleichnamigen Wasserburg zwischen dem Lyngwyner Baron Hjalbin Reochaid Helman und seinem ältesten Bruder Reto als Oberhaupt des Hauses Helman ausgehandelt. Auslöser war der Streit um die von Baron Hjalbin aufgestellten Schwerter von Lyngwyn.

Im Wesentlichen regelt der, von Reto Dappert - Berater des Hauses Helman - und Travialieb Ronnelyn vom Lyngwyner Traviatempel bezeugte Vertrag, die Stellung zwischen Familienoberhaupt und Lehensnehmern. Wie z.B. dem Baron von Lyngwyn, so die Ämter nicht in einer Hand vereint sind.

Dabei weist der Vertrag dem Oberhaupt die alleinige Hoheit über die Aushandlung von Bündnissen mit anderen Häusern und die Heiratspolitik zu. Auch in der Frage welches Gewerbe Familienmitglieder ausüben, in wessen Dienste sie treten oder ob sie Logen angehören dürfen, liegt die Kompetenz erst einmal beim Familienvorstand. Als Ausgleich wird mit Zuwendungen dafür gesorgt, dass die Verwandtschaft gesichert leben kann. Die Mittel dafür stammen vor allem aus den Anteilen des Hauses an dem Handelskontor des Hauses Toras-Wiallainen. Sie gelten - ebenso wie das Edlengut Silberstein als unteilbares Vermögen des Hauses, über deren Erträge nur das Familienoberhaupt verfügen darf. In der Sprache eines Advokaten Familienfideikommiss genannt (von bosp. fidei commissum, "zu treuen Händen belassen").

Im Gegenzug ist der Baron von Lyngwyn - so es nicht familiären Bündnissen entgegensteht - in der Ausübung seiner Lehnspflichten und der Verwaltung frei. Soldaten darf er - wie das Oberhaupt - nach eigenem Belieben ausheben. Dabei ist der Waffenrock von Haus- und Baronietruppen einheitlich. Doch tragen die Soldaten Lyngwyns - oder möglicher anderer Lehen - zur Unterscheidung eine Schärpe mit dem Wappen des jeweiligen Landstrichs.

Der Vertrag gilt formell für alle Nachkommen von Thalas Helman, wird aber auch von Thimorn und (zum Teil) Dhugal Helman anerkannt. Daneben können Ehepartner, unabhängig von einem Namenswechsel, durch Traviabund in das Haus ein- (z.B. Deirdre ni Bennain), bzw. austreten (z.B. Lysira Bennain). Die Regelungen sind ausdrücklich auf Dauer angelegt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Zustimmung aller mündigen mit Zuwendungen bedachten Familienmitglieder - und einem Eid in einem zwölfgöttlichen Tempel.

Ende 1039 wurde der Akkord im gerade befreiten Mendena durch den Familienvorstand Reto Gerbald Helman und Baron Hjalbin Reochaid Helman von Lyngwyn ergänzt. Man einigt sich darauf, die Ansprüche auf das alte Familienlehen Ostend auf Retos Familie zu übertragen.