Diskussion:Adel und Lehnsstrukturen in Albernia

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Professionen

Nach der 2.Auflage des Grundregelwerks von DSA5 ist der Vorteil Adel I wie folgt definiert: "ist von adliger Geburt, in seiner Kultur angesehen, mit Privilegien ausgestattet. Stufe I ist für Ritter und ähnlich niedrige Adlige gedacht, während Stufe II Niederadlige wie Junker und Edle..."
Die Profession des Höflings und der Adligen (siehe Regelwiki/Professionen/Weltliche/Profane/) haben alle Adel I-III als Voraussetzung.
Bislang sind in der vorliegenden Spielhilfe alle nachgeborenen Kinder - AUSSER dem Amtsträger UND weiteren, die eine teuere Ausbildung genießen konnten - nur "frei", die Definition von Adel I oben ist aber durchaus weiter gefasst. Auch umgekehrt betrachtet lässt sich nicht aus der Definition ableiten, dass NICHT adlig ist, wer kein Amt oder keine angemessene Ausbildung genossen hat: Personen mit Adel I und ohne Amt sind nmM mindestens dann der Pool für Höflinge und den allgemeinen Adel. (hh) hat vorgeschlagen, als Höflinge nur die nachgeborenen Kinder von Junkern, Baronen und Grafen anzusehen.
Wer von adligem Blut (=Geburt) ist, hat nmM auch idR ein adliges Selbstverständnis durch Erziehung genossen auf das seine Umwelt im Rahmen des Sozialstatus auch reagieren kann, womit zwei von drei Punkten der Definition oben eingehalten sind: "ist von adliger Geburt, in seiner Kultur angesehen" - nochmal als Hinweis, dass wir uns über Regelfälle unterhalten. Bitte mal checken, ob die Langfassung der Vorteile Adel I-III in neueren Ausgaben verändert wurde, da auf der Regelwiki hier Inhalt eingespart wurde.Arland (Diskussion) 02:26, 3. Jan. 2021 (CET)

Ich werde mir die betreffenden Professionen ansehen. --Kanzler (Diskussion) 16:52, 3. Jan. 2021 (CET)
Ich sehe beim Vorteil Adlig erstmal einen Fehler bei der Setzung von Edlen. Die sollten auch zu Stufe I gehören meine ich. Das habe ich in meinem Text hier so formuliert. Ich denke auch das Nachgeborene Kinder von Junker und höheren Titeln mit der Profession Höfling/Adelsspross laufen könnten. Was Kinder von Edlen und Rittern angeht sehe ich hier eine Lücke. Die wären nach unserer Definition Frei, wenn die Eltern wirklich nur Amtsadel sind. Nach den Professionsbeschreibungen im Regelbuch könnte man aber auch auf die Idee kommen einen Edlensohn mit Profession Adliger zu bauen. Ich bezweifle das der Regelautor hier das Thema Erblichkeit auf dem Schirm hatte. Bin offen für Verbesserungsvorschläge. --Kanzler (Diskussion) 21:53, 3. Jan. 2021 (CET)
Ich denke auch, dass Edle zu Adel I gehören müssen und unterstelle dem Regelautoren da Unkenntnis. Wenn es Rittern oder Edlen gelingt, ihre Kinder zu Lebzeiten am Hof als Höflinge unterzubringen, dann ist das sicherlich der Versuch, sie sinnvoll zu verheiraten. Die stellen sich dann eben als adlig vor und haben ein entsprechendes Selbstverständnis, rechtlich sind sie aber eben doch nur Freie, bis ihnen entweder ein Edlentitel verliehen wird (geht ja schließlich auch ohne Land) oder sie entsprechend heiraten. --Aedre (Diskussion) 22:00, 3. Jan. 2021 (CET)
Ich denke nicht, dass es richtig ist, dass der Enkel oder die Enkelin eines Barons nur frei geboren ist, immerhin tragen die Kinder eines Barons als tatsächliche und potenzielle Erben eines Hochadligen den Titel Hochgeboren. Der Logik folgend, müssten die Enkel des Barons immer noch den Titel Wohlgeboren tragen, quasi als Titularedle durch Geburt. So ähnlich lief es m.W.n. im englischen Hochadel, um zu rasche soziale Abstiege zu verhindern, und es entspricht auch eher den Briefspielsetzungen, soweit ich die spontan in den diversen Provinzen überblicke. Ich würde zunächst mal nicht davon ausgehen, dass die Regelautoren sich hier ausführlich ins Erbrecht eingelesen haben. Sobald das erbende Kind des Barons das Erbe antritt, dürften dessen eigene Kinder dann zu Hochgeborenen aufsteigen. Bitte formuliert den entsprechenden Abschnitt zum Generationswechsel noch etwas eindeutiger (zum Beispiel durch Verwendung des Enkelbegriffs). --Ciria (Diskussion) 08:16, 6. Jan. 2021 (CET)
MMn unnötig, das grundsätzlich zu regeln, da ein Baron bei Bedarf seinen Enkeln einfach einen Edlentitel verleihen kann, der nicht mit Landbesitz verbunden ist. Dann lieber beschreiben, dass Barone üblicherweise schon bei der Geburt von Enkelkindern diesen einen Edlentitel im Rahmen einer entsprechenden Familienfeierlichkeit verleihen. Außer natürlich, sie wollen den Eltern eine reinwürgen, indem sie diesen Edlentitel eben nicht verleihen, sodass das Kind nur frei ist, aber nicht adlig. Was wiederum ein sehr hübscher Spielansatz ist. --Aedre (Diskussion) 11:27, 6. Jan. 2021 (CET)

Rittergüter

Auch Rittergüter können grundsätzlich erblich sein, nämlich dann, wenn die Lehnsherrin sie dazu macht. Irdisch waren es oft, aber nicht immer Erbgüter; in den unterschiedlichen Briefspiel-Provinzen wird das unterschiedlich gehandhabt. Man könnte vermuten, dass der Heimfall in Aventurien ggf. dann erfolgt, wenn die Familie keine Ritter mehr stellt. Edlengüter sind in Aventurien m.W.n. hingegen nie erblich, sondern eine individuelle Auszeichnung für verdiente Vasallen/Gefolgsleute.--Ciria (Diskussion) 08:52, 6. Jan. 2021 (CET)

Rittertitel sind ebenso wie Edlentitel nicht erblich und beide gehen nur selten mit Landbesitz einher (vgl. HdR S. 28). Wenn der Titel nicht erblich ist, kann es auch das Gut (explizit übrigens ein Gut, keine Herrschaft, da weder Edlen- noch Rittergüter Verwaltungseinheiten sind, da sollten einige entsprechenden Domänen nochmal ein Downgrade erfahren) nicht sein, das ja ebenfalls vom Lehnsherrn verliehen wird (s.o. "einhergehen"). Wenn der Lehnsherr ein Rittergut erblich machen möchte, wertet er es eben zur Junkerherrschaft auf oder es gibt eine gesonderte Abmachung, dass das Gut solange in der Familie verbleibt, bis diese keinen Ritter mehr stellen kann oder eine andere Bedingung nicht mehr erfüllt. Auf der Garetienwiki findet sich zudem ein interessanter Passus: "Es sei darauf hingewiesen, daß ein Adeliger nicht zwingend von Geburt an adelig ist, sondern sich diesen Titel auch erwerben muß, wobei dies üblicherweise durch Knappschaft und Ritterschlag geschieht." --Aedre (Diskussion) 11:27, 6. Jan. 2021 (CET)


Anreden

Was mir noch fehlt:

  • Übersicht/Tabelle über sämtliche Titel bzw. gut auffindbarer Link auf entsprechende Seite mit den Anreden
  • Klarstellung, wie bestimmte Höflinge/Amtsträger (z.B. Kanzler, Grafschafts-Kanzler, Verwaltungsposten) angeredet werden

--Ciria (Diskussion) 08:55, 6. Jan. 2021 (CET)

Eine aktualisierte Übersicht gibt es nun hier: Albernische Anreden --Kanzler (Diskussion) 19:27, 7. Jan. 2021 (CET)